Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
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Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Information und Sensibilisierung zum Grundanliegen und Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
- Entwicklung eines betrieblichen Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Entwicklung von Hilfsmitteln einschließlich Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte, bedarfsgerechte Anpassung der Dokumentationsvorlagen für die Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Führungskräfte
- Entwicklung von Musterbeispielen
- Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Wirkungskontrolle im Sinne § 6 Arbeitsschutzgesetz mit Ableitung von Maßnahmen
- Vorbereitung der Dokumentation und Übergabe in Papierform und elektronisch bearbeitbarer Form an Führungskräfte
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Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen - Verhältnisprävention
- Z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten,
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Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung-Verhaltensprävention
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
- Vorbereitung der Dokumentation von erforderlichen Betriebsanweisung nach Arbeitssicherheitsgesetz, die GUV Regelwerk
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Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
- Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
- Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Kommunikation und Information sichern
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
- Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
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Untersuchung von Ereignissen
- Untersuchung von Ereignissen, Unfallanalysen und deren Auswertungen
- Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
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Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
- Beantwortung von Anfragen
- Verbreitung der Information im Unternehmen einschließlich Teambesprechungen, externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
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Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen, Erarbeitung von Vorlagen und Zurverfügungstellung in elektronisch bearbeitbarer Form
- Dokumentation der eigenen Tätigkeit und Beschreibung der Leistungen während der Einsatzzeiten
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Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
- Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern/Führungskräften
- Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend § 9,10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
- Teilnahme an Brandschutzbegehungen, Zuarbeit Brandschutzbeauftragter, Abstimmung mit örtlichen Feuerwehren
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Selbstorganisation
- Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
- Wissensmanagement entwickeln und nutzen
- Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
- Erfahrungsaustausch insbesondere mit Unfallversicherungsträger und den zuständigen Behörden nutzen
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Weitere Tätigkeiten mit entsprechender Qualifikation:
- Übernahme der Aufgaben eines SiGeKo nach Baustellenverordnung
- Übernahme der Aufgaben eines Koordinators nach TRGS 524
- Mitarbeit bei Prüfungen und eigenverantwortliche Prüfungen von Arbeitsmittel
- Übernahme der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten